Das
Zivilrecht ist streng genommen nur der Oberbegriff für eine ganze Reihe an
unterschiedlichen Rechtsgebieten und Bereichen. Es dient vor allem der Abgrenzung
gegenüber dem Öffentlichen Recht, wo sich die Parteien in einem Über- bzw.
Unterordnungsverhältnis gegenüberstehen. Im Zivilrecht - häufig auch als Privatrecht
bezeichnet - begegnen sich die Parteien hingegen im weitesten Sinne gleichberechtigt
und verhandeln ihre Rechtsbeziehung zueinander weitgehend frei.
Zum Zivilrecht gehört daher z.B. prinzipiell das Vertragsrecht. Allerdings
sind auch das Familien- und Erbrecht Teile des Zivilrechts.
Der Übersichtlichkeit halber haben wir jedoch relativ eigenständige Rechtsbereiche
(obwohl zum Zivilrecht gehörend) in dem linken Navigationsmenü ausgegliedert,
um Ihnen das Auffinden spezifischer Informationen zu erleichtern.
Das Zivilrecht insgesamt stellt eines unserer Haupttätigkeitsfelder dar. Unsere
Kanzlei kann Sie daher grundsätzlich in jeder zivilrechtlichen Angelegenheit
vertreten.
Die Vertretung Ihrer Interessen beschränkt sich hierbei jedoch nicht nur auf
gerichtliche Auseinandersetzungen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne auch außergerichtlich bei: