Gleichgültig,
ob Sie in Spanien eine Immobilie erwerben, verkaufen oder vermieten. Ob Sie
in Spanien arbeiten oder gar ein Unternehmen gründen möchten oder schlicht
ihren Altersruhesitz nehmen. Gegenüber dem spanischen Finanzamt können auf
vielerlei Weise eine ganze Reihe an steuerlichen Pflichten entstehen.
Gerne kümmern wir uns für Sie um die gegenüber den spanischen Behörden zu
leistenden Abgaben und Steuern. Gemeinsam mit den mit uns kooperierenden spanischen
Steuerberatern sind wir im Stande, jede diesbezügliche Frage oder Problematik
kompetent und zuverlässig zu lösen. Selbstverständlich in Ihrer Sprache.
Neben der Abwicklung Ihrer allgemeinen Steuerverpflichtungen können Sie uns
auch (wenn Sie nicht in Spanien leben und hier nicht als Resident gelten)
beauftragen, um für Sie als (der von den spanischen Behörden geforderte) lokale
Vertreter vor den Steuerbehörden zu agieren.