Erbrechtsfälle
weisen bei Auslandsbezug regelmäßig einige Besonderheiten auf.
Obwohl aufgrund internationalen Privatrechts häufig die Nationalität des Vererbenden
ausschlaggebend ist, darf nicht vergessen werden, dass in einer Vielzahl von
Fällen auch anderes, sprich ausländisches Recht Anwendung findet.
Liegt ein Teil des Vermögens im Ausland (z.B. in Form einer Immobilie) ist
prinzipiell auch die dortige Rechtsordnung zu beachten.
Um bei der erbrechtlichen Planung oder der Abwicklung eines Erbfalles keine
Fehler zu begehen, sollte dringend ein Fachmann hinzugezogen werden. Auf diese
Weise lassen sich eine ganze Menge Geld sparen und Probleme vermeiden.
Gerne beraten wir Sie umfassend in allen Erbrechtsangelegenheiten, wie z.B.:
Testamentsgestaltung
steuergünstiger Nachfolgeplanung
Immobilienerwerb unter erbrechtlichen Gesichtspunkten