In
vielen Kanzleien existiert eine einseitige Spezialisierung in Bezug auf die
Beratung und Vertretung, entweder der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite.
Obwohl die Beschränkung auf die Interessenvertretung lediglich einer dieser
beiden Seiten für einen Anwalt durchaus seine Berechtigung und insbesondere
auch Vorteile haben kann (Stichwort: Mandantenaquise und Vermeidung von Interessenskonflikten)
wollten wir von Anbeginn an einen anderen Weg gehen.
Die Begrenzung auf lediglich eine der beiden Seiten - entweder auf die des
Unternehmens oder die des Angestellten - birgt schließlich die Gefahr in sich,
die Ausgangslage und Zielsetzung der Gegenseite im Laufe der Zeit völlig aus
den Augen zu verlieren.
Gerade die Kenntniss dessen, welche Faktoren beide Seiten bewegen, und beeinflussen
ist jedoch von unschätzbarem Wert, wenn es darum geht, die beste Lösung für
den eigenen Mandanten auszuhandeln.
Wir beraten und vertreten daher sowohl Unternehmen wie auch Angestellte in
allen Fragen des deutschen und spanischen Arbeitsrechts:
Arbeitsverträge (Gestaltung, Prüfung)
Aufhebungsvertrag
Abwicklungsvertrag
Abmahnung
Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abfindung bei Verzicht auf eine Klageerhebung
Arbeitszeiten
einseitige Kündigung
einvernehmliche Kündigung
Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
Kündigungsschutzverfahren (Kündigungsschutzklage bzw. Kündigungsschutzprozeß)
Mobbing
Mutterschutz
Probezeiten
Rechtmäßigkeit von Arbeitszeugnissen
Sonderkündigungsschutz
Teilzeit
Urlaubsansprüche
Weiterbeschäftigungsanspruch während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses
Sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Deutschland benötigen, können wir Ihnen uneingeschränkt unseren dortigen Kooperationspartner empfehlen. Die Kanzlei "RECHTLEGAL" beschäftigt sich bereits seit Jahren mit allen Fragen rund um diese Rechtsmaterie.