Beim
Familienrecht handelt es ich um einen Teilbereich des Zivilrechts. In ihm
werden unter anderem die Rechtsbeziehungen geregelt, die durch Eheschließung
und Verwandtschaftsverhältnisse entstehen.
Ansprüche der nicht verheirateten Mutter gegen den Erzeuger des unehelichen
Kindes
Abstammungsverfahren (Bestimmung des Vaters oder der Mutter und Anfechtung
der Vaterschaft)
Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft
Verwandtenunterhalt
Als international ausgerichtete Kanzlei können wir Sie insbesondere auch
bei grenzüberschreitenden Familienrechtsangelegenheiten und den hierbei zu
berücksichtigenden Besonderheiten beraten.