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Familienrecht

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FamilienrechtBeim Familienrecht handelt es ich um einen Teilbereich des Zivilrechts. In ihm werden unter anderem die Rechtsbeziehungen geregelt, die durch Eheschließung und Verwandtschaftsverhältnisse entstehen.

Hierunter fallen die Bereiche:

  • Eheschließung
  • Adoption
  • Ehevertrag
  • Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich)
  • Scheidung
  • Eheanfechtung, Eheaufhebung, Eheauflösung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht (inkl. Durchsetzung und Vollstreckung sowie Rechte Dritter)
  • Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt, Familienunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Vermögensauseinandersetzung, Hausratsauseinandersetzung
  • Ansprüche der nicht verheirateten Mutter gegen den Erzeuger des unehelichen Kindes
  • Abstammungsverfahren (Bestimmung des Vaters oder der Mutter und Anfechtung der Vaterschaft)
  • Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft
  • Verwandtenunterhalt

Als international ausgerichtete Kanzlei können wir Sie insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Familienrechtsangelegenheiten und den hierbei zu berücksichtigenden Besonderheiten beraten.

  

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