Das
deutsche Handelsrecht wird häufig auch als das Sonderprivatrecht der Kaufleute
bezeichnet.
Gerade bei Handelsbeziehungen mit Spanien können sich eine ganze Reihe an
Fragen ergeben.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Des weiteren beraten wir sie bei der Initiierung und Abwicklung von Import-
oder Exportgeschäften von oder nach Spanien bzw. von oder nach Deutschland.