Das
Baurecht setzt sich insgesamt sowohl aus zivilrechtlichen wie auch aus öffentlich-rechtlichen
Vorschriften zusammen.
Daher wird häufig die Unterscheidung zwischen privatem Baurecht (wie z.B.
Verträge mit Architekten, Bauingenieuren, Bauunternehmern, Bauträgern, Handwerkern)
und öffentlichem Baurecht (wie etwa Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) vorgenomen.
Während im privaten Baurecht regelmäßig eine rechtsverbindliche Vereinbarung
zwischen dem Bauherrn und einem Dienstleister über die Erbringung kostenpflichtiger
Arbeiten im Vordergrund steht, geht es im öffentlichen Baurecht um die Bebaubarkeit
von Grundstücken und um die Einhaltung von Gestaltungs- und Sicherheitsvorschriften
sowie der Bestimmung der Nutzungsart und des Nutzungsmaßes.
Wir beraten Sie sowohl im Bereich des privaten wie auch des öffentlichen Baurechts
unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
Beantragung von Baugenehmigungen
Architektenrecht, Architektenvertrag
Ingenieurrecht
Allgemeines Werkvertragsrecht
Werklohnansprüche
Abfassung von Bauverträgen
Überprüfung von Verträgen aller Art
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Gewährleistungsrecht bei Baumängeln
Behebung von Baumängeln
Grenzüberschreitende Bauverträge, Ingenieurverträge oder Architektenverträge
Berücksichtigung von - für Bauvorhaben relevanten - EU-Vorschriften
Probleme bei der Bauabnahme
Vorzeitige Beendung von Bauverträgen
Möglichkeiten der Absicherung für Auftraggeber bzw. Auftragnehmer
Modelle zur Streitschlichtung (Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation)
Folgen ilegaler Bauten / Legalierung von Bauvorhaben